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Bildungsurlaub: Sachsen führt 2027 drei Tage ein, Bayern bleibt das einzige Land ohne Anspruch

Ab dem 1. Januar 2027 haben Beschäftigte in Sachsen Anspruch auf drei Tage bezahlte Qualifizierungszeit im Jahr. Der Landtag hat das Gesetz am 4. Februar 2026 beschlossen, nachdem ein Volksantrag mit über 55.000 Unterschriften fünf Tage gefordert hatte. Kleine Betriebe bekommen 115 Euro je Tag erstattet. Bayern ist damit das letzte Bundesland ohne Bildungsurlaub.

Von Philipp Ostendorf, Redaktion Wissensrepublik: Förderung, Regeln, Markt, Zertifikate, Köpfe der Weiterbildung

Bildungsurlaub: Sachsen führt 2027 drei Tage ein, Bayern bleibt das einzige Land ohne Anspruch
Symbolbild: Wissensrepublik (KI-generiert)

Sachsen bekommt Bildungsurlaub, wenn auch in kleiner Form. Der Landtag hat am 4. Februar 2026 das Gesetz über den Anspruch auf Freistellung zur Qualifizierung beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 können Beschäftigte drei bezahlte Tage im Jahr für berufliche Weiterbildung, politische Bildung oder die Qualifizierung für ein Ehrenamt nehmen. Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten erhalten vom Land eine Lohnkostenpauschale von 115 Euro je Tag, wie das Wirtschaftsministerium mitteilt.

Vorausgegangen war ein Volksantrag von Gewerkschaften, Sportverbänden, Feuerwehren, Kirchen und Jugendverbänden, der fünf Tage gefordert und mehr als 55.000 Unterschriften gesammelt hatte. Die Koalition aus CDU und SPD einigte sich auf drei Tage; das Bündnis trug den Kompromiss mit. Die IHK Chemnitz lehnt das Gesetz ab und spricht von „noch mehr Belastung, kein Nutzen“ für die Betriebe.

Damit haben ab 2027 fünfzehn Bundesländer einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung, meist fünf Tage im Jahr. Bayern bleibt das einzige Land ohne Regelung.

Was das für Anbieter heißt

Für Weiterbildungsanbieter entsteht in Sachsen ein neuer Markt mit kurzer Taktung: Drei Tage passen zu kompakten Seminaren, nicht zu Wochenkursen. Wer Angebote anerkennen lassen will, sollte die Seite des Landes zur Qualifizierungszeit im Blick behalten; dort kündigt das Wirtschaftsministerium das Anerkennungsverfahren an.

Quellen

Laut Wissensrepublik

„Ab dem 1. Januar 2027 haben Beschäftigte in Sachsen Anspruch auf drei Tage bezahlte Qualifizierungszeit im Jahr. Der Landtag hat das Gesetz am 4. Februar 2026 beschlossen, nachdem ein Volksantrag mit über 55.000 Unterschriften fünf Tage gefordert hatte. Kleine Betriebe bekommen 115 Euro je Tag erstattet. Bayern ist damit das letzte Bundesland ohne Bildungsurlaub.“

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